| Kontakt
- Sitemap |
||
![]() |
![]() |
![]() |
| |
||
|
|
|||||||||||||||
|
||||||||||||||||
Einleitung
Auch in Österreich hat sich die Politik dazu entschlossen, die Wichtigkeit Erneuerbarer Energie anzuerkennen und die Forcierung derselben zu propagieren.
Zwar gilt Österreich gemeinhin als Ökologie-Musterland, im Bereich der neuen Erneuerbaren Energien hinkt es jedoch Ländern wie Deutschland, Spanien oder den Skandinavischen Ländern weit hintennach.
Der Anteil aller Erneuerbaren Energien laut Definition der EU-Richtlinie betrug im Jahr 2003 nur mehr 57%, das EU Ziel sind 78,1% bis 2010. Dieser gegenüber vergangenen Jahren geringe Anteil Erneuerbarer Energie resultiert aus massiven Erzeugungseinbrüchen bei der Wasserkraft aufgrund der anhaltenden Dürre sowie aus dem immensen Stromverbrauchszuwachs.
Für Österreich ist die Windkraft die ideale Ergänzung zur Wasserkraft, da die Windkraft zu 2/3 im Winterhalbjahr zur Verfügung steht, in welchem die Wasserkraft ein Leistungsminimum erreicht.
Chronologie
Erste Windmessungen gab es erst Ende der 80er Jahre, die überraschend gute Ergebnisse brachten.
|
1991 begann die Diskussion über Einspeisetarife, 1994 trat die erste Förderregelung in Kraft |
|
|
Investitionsförderung von 30%, finanziert durch die Österreichische Kommunalkredit, vergeben im Rahmen von Ausschreibungen |
|
|
für die ersten drei Betriebsjahre ein gestützter Tarif in Höhe des doppelten Verbundtarifs. |
|
|
Daraufhin wurde 1994 die erste größere Windkraftanlage (150 kW) im Marchfeld errichtet. 1995 errichtete die heutige WEB Windenergie AG das erste "Bürgerwindrad" in Michelbach (NÖ) mit über 100 Beteiligten. |
|
1996 lief dieses Fördermodell aus, im Februar 1999 trat das neue ElWOG in Kraft.
Neueste Daten bez. Windkraft in Österreich: energiewerkstatt.at.
Das ElWOG 1999-2002
Im neuen ElWOG wird festgelegt, daß die Betreiber von Verteilernetzen den Anteil an von Ökostromanlagen (Wind, Wasser, Biomasse, Photovoltaik) produziertem Strom in folgendem Ausmaß anzubieten haben:
Ab 1.10.01 mindestens 1%
Ab 1.10.03 mindestens 2%
Ab 1.10.05 mindestens 3%
Ab 1.10.07 mindestens 4%.
Für Ökostromproduzenten besteht eine unbegrenzte Abnahmegarantie.
Die Landeshauptmänner legen die Tarife fest und sollten sich dabei an
den durchschnittlichen Erzeugungskosten orientieren. Die Netzbetreiber haben
die Möglichkeit, Mehrkosten ersetzt zu bekommen, wenn ihr Aufwand die
Erlöse übersteigt.
Das Ökostromgesetz
Seit 01.01.2003 ist das am 10.07.2002 beschlossene Ökostromgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil Erneuerbarer Energie (Energie aus Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Abfällen mit hohem biogenen Anteil, Deponie-, Klär- und Biogas) an der österr. Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf 78,1% zu heben. Der Anteil der neuen Erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) soll bis 1. Jänner 2008 auf mindestens 4% gesteigert werden. (Damit wird das ElWOG-Ziel nach hinten verschoben). Die Förderung der Ökostromerzeugung erfolgt durch Abnahmegarantien und Mindestpreise.
Die wichtigste Neuerung des Ökostromgesetzes gegenüber dem ElWOG von 1999 besteht in der bundesweiten Vereinheitlichung der Tarife. In der Ökostromverordnung, die ebenfalls mit 01.01.03 in Kraft getreten ist, sind die Tarife für Windkraft pauschal mit 7,8 Cent/kWh festgelegt. Die Verordnung gilt für alle Projekte, die bis 31.12.04 sämtliche erforderlichen Bewilligungen haben und garantiert den festgelegten Tarif für 13 Jahre. Altanlagen behalten ihre Tarife laut dem ElWOG von 1999.
Aktuellste Informationen zum Thema: www.igwindkraft.at.
Übersichtskarte Windkraftanlagen in Österreich
|
Ende 2002 waren insgesamt 139,262 MW Leistung installiert. |
![]() |
|
Detaillierte Karten der Bundesländer und Detailangaben zu allen Windkraftanlagen Österreichs unter www.energiewerkstatt.at |